Dienstag, 7. April 2015

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in Russland


Verordnung des russischen Migrationsdienstes (zuständige Behörde für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis der Ausländer usw.)  vom 15.12.14 Nr. 655 über Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in Russland

Die Verordnung dient zur Ausführung des Art. 5 Abs. 4 des russischen Ausländergesetzes und regelt das Verfahren der örtlichen Behörden zur Verlängerung, Abkürzung bzw. Widerruf der befristeten Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers in Russland.  

Für die Verlängerung ist ein Antrag spätestens 7 Werktage vor der Beendigung der Aufenthaltserlaubnis bei dem örtlichen Migrationsdienst zu stellen. Der Antrag ist innerhalb von 7 Werktagen zu bescheiden.     

Aleksej Dorochov
Advokat

www.advokat-dorochov.de

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