Samstag, 14. Februar 2015

Russisches Gesellschaftsrecht - Anwaltskanzlei Dorochov - Advokat

Drei Schritte zu einer GmbH in Russland

Russisches Gesellschaftsrecht - Anwaltskanzlei Dorochov - Advokat

GmbH in Russland – Leicht gemacht!

Wir wollen in Russland präsent sein und neue Kunden gewinnen? Wir wollen unsere Produkte in Russland direkt vermarkten? Wir wollen in Russland einen Standort aufbauen?

Mit diesen Fragen beginnt die Überlegung „Wie?“

Eine der passenden Antworten auf diese Frage heißt „Gründung einer GmbH in Russland mit Stammkapital von nur 130 Euro“.
Diese Gesellschaftsform ist sowie für natürliche als auch für juristische Personen als Gesellschafter geeignet. Ein-Mann-GmbH ist auch erlaubt.

Drei Schritte zu einer GmbH in Russland

1. Auswahl des Standortes  
Grundsätzlich ist jeder Standort in Russland für ausländische Unternehmen offen; Ausnahmen sind so genannte Sperrgebiete, die militärisch oder, wie es im Gesetz genannt wird, „strategisch“ von Bedeutung sind.
Sachlich kann die Gesellschaft zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden; Ausnahmen sind in solchen Wirtschaftszweigen zu finden, die „strategisch“ für den Staat bedeutend sind oder auch dem Schutz der einheimischen Unternehmen dienen, so wie im Banken - und Versicherungssektor, es sei denn durch internationale Übereinkommen ist etwas anders geregelt (z.B. GUS-Staaten-Verträge).

2. Vorbereitung der Unterlagen
Welche Unterlagen für die GmbH-Gründung erforderlich sind, ist im Registrierungsgesetz geregelt.

·        Antrag;
Für den Antrag ist ein bestimmtes Formular vorgesehen und er ist notariell zu beurkunden, wenn er nicht persönlich gestellt wird.
·        Gründungsbeschluss (Vertrag oder Protokoll bei Ein-Mann-GmbH);
·        Satzung der GmbH;
·        Handelsregisterauszug des ausländischen Gesellschafters (juristischer Person).


Die Aufzählung der Unterlagen ist abschließen. Es kommt vor, dass die Registrierungsbehörden zusätzliche Unterlagen für die Gründung der Gesellschaft fordert, z.B. Vorlage des Mietvertrages, obwohl das Gesetzt nur die Angaben über den Sitz der Gesellschaft vorschreibt (Entscheidung des Obersten Wirtschaftsgerichtes des Bezirkes Moskau vom 12.07.2010 Nr. КА-А40/7310-10). Die Rechtsprechung lässt es jedoch die weitere Auslegung des Gesetzes nicht zu. 

Alle Unterlagen müssen auf Russisch verfasst bzw. in Russisch übersetzt werden. Der Name/die Firma der GmbH darf nur in Kyrillisch geschrieben werden.

3. Einreichen der Unterlagen
·        Persönlich
·        Per Post
·        Elektronisch
Zuständig für die Registrierung der Gesellschaften sind örtliche Finanzämter.
Bearbeitungszeit beträgt fünf Arbeitstage.



                        Die GmbH ist fertig!

Alekssej Dorochov
Russischer Advokat