Dienstag, 7. April 2015

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in Russland


Verordnung des russischen Migrationsdienstes (zuständige Behörde für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis der Ausländer usw.)  vom 15.12.14 Nr. 655 über Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in Russland

Die Verordnung dient zur Ausführung des Art. 5 Abs. 4 des russischen Ausländergesetzes und regelt das Verfahren der örtlichen Behörden zur Verlängerung, Abkürzung bzw. Widerruf der befristeten Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers in Russland.  

Für die Verlängerung ist ein Antrag spätestens 7 Werktage vor der Beendigung der Aufenthaltserlaubnis bei dem örtlichen Migrationsdienst zu stellen. Der Antrag ist innerhalb von 7 Werktagen zu bescheiden.     

Aleksej Dorochov
Advokat

www.advokat-dorochov.de

Mittwoch, 18. März 2015

Krim als Sonderwirtschaftszone


Russisches Bundesministerium für Wirtschaftsförderung arbeitet an einem Gesetzesentwurf über die Schaffung der Sonderwirtschaftszone auf der Krim. Mit dem Gesetz wollen die Initiatoren ein freundliches Investitionsklima auf der Halbinsel Krim schaffen und somit ausländische und inländische Investoren (u.a. aus der so genannten Offshoring-Zonen, aus dem Ausland) für sich gewinnen.
Geplant ist es vor allem eine (befristete) Befreiung der Unternehmen von der Umsatzsteuer (USt). Der Steuersatz wird bei 10 % statt 20 % liegen (0 % für den Bund und 10 % für die Teilrepublik Krim oder die Stadt Sewastopol). Immobilien - und Grundstücksteuer sowie auch Kfz-Steuer werden nicht veranlagt.
Die ersten zehn Jahre nach der Niederlassung werden Unternehmen, die sich nur auf der Krim niederlassen, von der Umsatzsteuer vollständig befreit. Danach wird die Umsatzsteuer von 10 % für die nächsten 39 Jahre erhoben.
Es wird vorgeschlagen die geplanten Steuerbegünstigungen auf alle Wirtschaftszweige anzuwenden. Weder andere – und zwar russisches Bundesministerium für Finanzen - wollen nur bestimmte Wirtschaftssektoren fördern.  

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
www.advokat-dorochov.de

Samstag, 14. Februar 2015

Russisches Gesellschaftsrecht - Anwaltskanzlei Dorochov - Advokat

Drei Schritte zu einer GmbH in Russland

Russisches Gesellschaftsrecht - Anwaltskanzlei Dorochov - Advokat

GmbH in Russland – Leicht gemacht!

Wir wollen in Russland präsent sein und neue Kunden gewinnen? Wir wollen unsere Produkte in Russland direkt vermarkten? Wir wollen in Russland einen Standort aufbauen?

Mit diesen Fragen beginnt die Überlegung „Wie?“

Eine der passenden Antworten auf diese Frage heißt „Gründung einer GmbH in Russland mit Stammkapital von nur 130 Euro“.
Diese Gesellschaftsform ist sowie für natürliche als auch für juristische Personen als Gesellschafter geeignet. Ein-Mann-GmbH ist auch erlaubt.

Drei Schritte zu einer GmbH in Russland

1. Auswahl des Standortes  
Grundsätzlich ist jeder Standort in Russland für ausländische Unternehmen offen; Ausnahmen sind so genannte Sperrgebiete, die militärisch oder, wie es im Gesetz genannt wird, „strategisch“ von Bedeutung sind.
Sachlich kann die Gesellschaft zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden; Ausnahmen sind in solchen Wirtschaftszweigen zu finden, die „strategisch“ für den Staat bedeutend sind oder auch dem Schutz der einheimischen Unternehmen dienen, so wie im Banken - und Versicherungssektor, es sei denn durch internationale Übereinkommen ist etwas anders geregelt (z.B. GUS-Staaten-Verträge).

2. Vorbereitung der Unterlagen
Welche Unterlagen für die GmbH-Gründung erforderlich sind, ist im Registrierungsgesetz geregelt.

·        Antrag;
Für den Antrag ist ein bestimmtes Formular vorgesehen und er ist notariell zu beurkunden, wenn er nicht persönlich gestellt wird.
·        Gründungsbeschluss (Vertrag oder Protokoll bei Ein-Mann-GmbH);
·        Satzung der GmbH;
·        Handelsregisterauszug des ausländischen Gesellschafters (juristischer Person).


Die Aufzählung der Unterlagen ist abschließen. Es kommt vor, dass die Registrierungsbehörden zusätzliche Unterlagen für die Gründung der Gesellschaft fordert, z.B. Vorlage des Mietvertrages, obwohl das Gesetzt nur die Angaben über den Sitz der Gesellschaft vorschreibt (Entscheidung des Obersten Wirtschaftsgerichtes des Bezirkes Moskau vom 12.07.2010 Nr. КА-А40/7310-10). Die Rechtsprechung lässt es jedoch die weitere Auslegung des Gesetzes nicht zu. 

Alle Unterlagen müssen auf Russisch verfasst bzw. in Russisch übersetzt werden. Der Name/die Firma der GmbH darf nur in Kyrillisch geschrieben werden.

3. Einreichen der Unterlagen
·        Persönlich
·        Per Post
·        Elektronisch
Zuständig für die Registrierung der Gesellschaften sind örtliche Finanzämter.
Bearbeitungszeit beträgt fünf Arbeitstage.



                        Die GmbH ist fertig!

Alekssej Dorochov
Russischer Advokat

Donnerstag, 22. Januar 2015

Ausländische Niederlassung in Russland - Gesetzesänderung




Nach der Bundesregierungsverordnung Russlands vom 16.12.2014 Nr. 1372 ist jetzt für die Zulassung/Akkreditierung der Filiale oder der Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in Russland der Bundessteuerdienst Russlands zuständig. Mit der Verordnung des Bundessteuerdienstes Russlands vom 22.12.2014 wird dafür die Überregionale Finanzbehörde Nr. 47 in Moskau ermächtigt. Nur diese Finanzbehörde ist somit für die Zulassungen der ausländischen Zweigniederlassungen, sei es für Standort in Wladiwostok oder sei es für Standort in Tjumen, zuständig.

 

Bis zum 1.01.2015 war es die Staatliche Registerkammer des Justizministeriums Russlands für die Zulassung/Akkreditierung der ausländischen juristischen Personen zuständig.

 

Mit der Änderung des russischen Steuergesetzes vom 22.10.2014 beträgt jetzt die Zulassungsgebühr 120 000 Rubel für jede Filiale oder für jede Repräsentanz in Russland.

 

Die Repräsentanz/Vertretung ist eine Form der Niederlassung einer juristischen Person (nicht nur ausländischer!), die allerdings keine wirtschaftliche Tätigkeit in Russland ausüben darf. Die Repräsentanz ist relativ kostengünstig und nicht verwaltungsaufwendig. Dir Repräsentanz ist für ausländische Mittelständler, die ihr Produkt in Russland präsentieren und somit den direkten Vertrieb organisieren wollen, sehr gut geeignet.

 

Aleksej Dorochov

Russischer Advokat