Nach der
Bundesregierungsverordnung Russlands vom 16.12.2014 Nr. 1372 ist jetzt für die
Zulassung/Akkreditierung der Filiale oder der Repräsentanz eines ausländischen
Unternehmens in Russland der Bundessteuerdienst Russlands zuständig. Mit der
Verordnung des Bundessteuerdienstes Russlands vom 22.12.2014 wird dafür die
Überregionale Finanzbehörde Nr. 47 in Moskau ermächtigt. Nur diese
Finanzbehörde ist somit für die Zulassungen der ausländischen Zweigniederlassungen,
sei es für Standort in Wladiwostok oder sei es für Standort in Tjumen,
zuständig.
Bis zum 1.01.2015 war es die
Staatliche Registerkammer des Justizministeriums Russlands für die
Zulassung/Akkreditierung der ausländischen juristischen Personen zuständig.
Mit der Änderung des
russischen Steuergesetzes vom 22.10.2014 beträgt jetzt die Zulassungsgebühr 120
000 Rubel für jede Filiale oder für jede Repräsentanz in Russland.
Die Repräsentanz/Vertretung
ist eine Form der Niederlassung einer juristischen Person (nicht nur ausländischer!),
die allerdings keine wirtschaftliche Tätigkeit in Russland ausüben darf. Die
Repräsentanz ist relativ kostengünstig und nicht verwaltungsaufwendig. Dir
Repräsentanz ist für ausländische Mittelständler, die ihr Produkt in Russland
präsentieren und somit den direkten Vertrieb organisieren wollen, sehr gut
geeignet.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat